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Klageverzichtsklausel

Vereinbarung, mit der ein Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet — oft im Tausch gegen eine Abfindung (Turboklausel).

Mit einer Klageverzichtsklausel verpflichtet sich der Arbeitnehmer, gegen eine Kündigung keine Kündigungsschutzklage zu erheben. Sie findet sich in Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen sowie als sogenannte Turboklausel im Sozialplan, häufig verbunden mit einer erhöhten Abfindung bei schnellem Ausscheiden. Ein isolierter, formularmäßiger Klageverzicht ohne Gegenleistung kann unwirksam sein. Die sperrzeitrechtliche Wirkung ist einzelfallabhängig und sollte vor Unterzeichnung geprüft werden.

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