Sprinterklausel
Sozialplan-Regelung, die Mitarbeitenden bei früherem freiwilligem Ausscheiden eine zusätzliche Prämie zahlt — beschleunigt den Personalumbau.
Die Sprinterklausel ist ein Anreizmechanismus im Sozialplan: Mitarbeitende, die früher als geplant ausscheiden (z.B. weil sie schnell eine Anschlussstelle gefunden haben), erhalten zusätzlich zur normalen Abfindung eine Sprinter-Prämie. Höhe meist 50% des während der verkürzten Restlaufzeit ersparten Gehalts. Vorteile: schnellere Personalanpassung für den Arbeitgeber, höhere Gesamt-Auszahlung für aktive Stellensuchende. Outplacement spielt hier eine Schlüsselrolle, weil es schnelle Anschlussbeschäftigung wahrscheinlicher macht.
Vertrauliche Kurzliste passender Anbieter
Beschreiben Sie Ihren Bedarf in zwei Minuten — wir nennen Ihnen 2–3 passende Anbieter mit verifizierten Profilen. Kostenfrei und vertraulich, ohne öffentliche Ausschreibung.