Abfindung
Einmal-Zahlung an ausscheidende Mitarbeitende als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes — voll lohnsteuerpflichtig mit Fünftelregelung als Milderung.
Abfindungen werden bei Aufhebungsverträgen, gerichtlichen Vergleichen oder Sozialplänen gezahlt. Faustregel: 0,5–1 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr — kann je nach Verhandlungslage und Sozialplan stark abweichen. Steuerlich: voll lohnsteuerpflichtig, aber Fünftelregelung (§34 EStG) mildert die Progression bei einmaligen Zuflüssen. Outplacement im Sozialplan kann Abfindungssummen senken: Betriebsräte werten ein qualifiziertes Outplacement-Programm meist als Äquivalent zu 1–3 Monatsgehältern.
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