Aufhebungsvertrag
Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer — oft mit Abfindung und Outplacement-Komponente verbunden.
Der Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses, geregelt nach BGB. Im Gegensatz zur Kündigung gibt es keinen einseitigen Akt, sondern eine Vereinbarung. Typische Bestandteile: Beendigungsdatum, Abfindung, Freistellung, Zeugnis-Formulierung. Bei Senior-Trennungen ist Outplacement zunehmend fester Bestandteil — meist ergänzend zur Abfindung. Für C-Level-Trennungen sind Premium-Outplacement-Programme im Wert von 25.000–60.000 € üblich. Wichtig: Aufhebungsverträge können Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen — vor Unterschrift arbeitsrechtlich prüfen lassen.
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