Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Deutsches Gesetz, das Arbeitnehmende ab 6 Monaten Betriebszugehörigkeit in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitenden vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen schützt.
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) regelt die Voraussetzungen für die Wirksamkeit von ordentlichen Kündigungen. Es greift bei Beschäftigungsdauer ab 6 Monaten in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitenden. Kündigungen müssen sozial gerechtfertigt sein: personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt. Bei betriebsbedingten Kündigungen ist eine Sozialauswahl Pflicht. Im Outplacement-Kontext relevant: Trennungen außerhalb des KSchG-Geltungsbereichs sind wesentlich freier — daher wird Outplacement oft als Wertschätzungs-Signal in eigentlich rechtlich "einfachen" Trennungen eingesetzt.
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