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Kündigungsfrist

Zeitraum bis zur Wirksamkeit einer Kündigung; gesetzlich nach Betriebszugehörigkeit gestaffelt (§622 BGB), oft vertraglich verlängert.

Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen und verlängert sich mit zunehmender Betriebszugehörigkeit auf bis zu sieben Monate zum Monatsende. Tarif- und Arbeitsverträge können längere Fristen vorsehen. Die Frist bestimmt den zeitlichen Rahmen für Freistellung, Resturlaub und den Start einer Outplacement-Begleitung — je früher diese beginnt, desto besser die Ergebnisse.

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