Dispositionsjahr
Bewusstes Aussetzen des Arbeitslosengeldbezugs für bis zu zwölf Monate, um die Leistung später ohne Anrechnung einer Abfindung oder in voller Höhe zu beziehen.
Beim Dispositionsjahr verzichtet ein Arbeitnehmer nach dem Ausscheiden zunächst auf den Bezug von Arbeitslosengeld und meldet sich nicht arbeitslos. Der entstandene Anspruch bleibt grundsätzlich bis zu vier Jahre erhalten. Das Modell wird genutzt, um eine Auszeit, einen Selbstständigkeitsversuch oder eine ruhende Sperrzeit zu überbrücken, ohne den Leistungsanspruch zu verlieren. Es birgt Risiken bei Kranken- und Rentenversicherung und sollte mit der Agentur für Arbeit sowie steuerlich abgestimmt werden.
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