Transfergesellschaft
Eigenständiges Unternehmen, in das Mitarbeitende bei Massenentlassungen befristet überführt werden — kombiniert Arbeitsmarkt-Förderung mit Qualifizierung und Vermittlung.
Transfergesellschaften nach §111 SGB III sind ein rechtliches Konstrukt für sozialverträgliche Personalanpassung bei Betriebsänderungen. Mitarbeitende wechseln befristet (meist 6–12 Monate) in die Transfergesellschaft, erhalten Transferkurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit, werden qualifiziert und in neue Stellen vermittelt. Der Arbeitgeber zahlt einen Aufstockungsbetrag. Kombiniert klassisches Outplacement mit Arbeitsmarktförderung. Etablierte Anbieter: MYPEGASUS, BOB Transfer, Apontis, von Rundstedt, Bertschat & Hundertmark.
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