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§111 SGB III (Transfermaßnahmen)

Gesetzliche Grundlage für staatlich geförderte Transfergesellschaften und Transfermaßnahmen bei betriebsbedingten Personalanpassungen.

§111 SGB III ermöglicht Förderung von Transferleistungen durch die Bundesagentur für Arbeit. Anwendungsbereich: drohende Arbeitslosigkeit aufgrund von Betriebsänderungen. Mitarbeitende wechseln befristet in eine Transfergesellschaft, erhalten Transferkurzarbeitergeld und Qualifizierungs-Maßnahmen. Maximale Dauer: 12 Monate. Anteilige Kostenträgerschaft Arbeitsagentur, der Arbeitgeber zahlt einen Aufstockungsbetrag. Kombiniert mit klassischem Outplacement entstehen wirkungsvolle Restrukturierungs-Pakete.

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