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Sachwalter

In Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren gerichtlich bestellte Aufsichtsperson — überwacht die Sanierung, statt selbst zu verwalten.

Anders als der Insolvenzverwalter, der die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis übernimmt, überwacht der Sachwalter lediglich die in Eigenverwaltung verbleibende Geschäftsleitung. Er prüft die wirtschaftliche Lage, achtet auf die Interessen der Gläubiger und berichtet dem Gericht. Für Personalmaßnahmen verhandelt weiterhin die Geschäftsleitung mit dem Betriebsrat — unter Aufsicht des Sachwalters.

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